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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Osnabrück e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Anmeldeverfahren

1. Anmeldeadresse

2. Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsweise

3. Teilnehmerbeitrag

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

6. Lehrgangs Änderungen

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn / Veranstaltungsort

2. Unterbringung / Verpflegung

3. Teilnahme und Lizenzierung

4. Foto- und Filmfreigabe

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung ist online oder schriftlich mittels Anmeldeformular möglich. Anmeldungen werden nur über das Onlineverfahren oder auf dem (Papier-) Anmeldeformular wirksam. Telefonisch können keine Anmeldungen erfolgen. Das vollständig ausgefüllte Formular ist unter der angegebenen Adresse per Fax, Post oder E-Mail an den Leiter Ausbildung zu senden. Anmeldungen können nur bearbeitet werden, wenn die Formulare vollständig ausgefüllt werden!

1. Anmeldeadresse

DLRG Bezirk Osnabrück e.V.

Leiter Ausbildung

Parkstraße 11

49124 Georgsmarienhütte

Fax: 05401/1589205

E-Mail: ausbildung@bez-os.dlrg.de

Jede Anmeldung wird per E-Mail bestätigt.

2. Teilnahmevoraussetzungen und Zahlungsweise

Die Teilnahme an einem Lehrgang ist grundsätzlich an die Erfüllung der Voraussetzungen gebunden. Die Nachweise darüber sind als Kopie der Anmeldung für diesen Lehrgang beizufügen und zum Lehrgang im Original mitzubringen. Beabsichtigt der Interessent eines bestimmten Lehrganges weitere Lehrgänge belegen zu wollen, sind die Teilnahmevoraussetzungen zu jedem dieser Lehrgänge dem Anmeldeformular erneut beizulegen. Anderweitig erworbene und anerkennungsfähige Voraussetzungen sind der schriftlichen Anmeldung beizufügen. Ihre Anerkennung ist zu beantragen. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen bis zum Meldeschuss nicht nachgewiesen werden können, kann eine Zulassung zum Lehrgang nicht erteilt werden. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zum Lehrgang nicht im Original vorgelegt werden können, kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der Ortsgruppe nach Prüfung bei Lehrgangsbeginn die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung an den Nachweis der Voraussetzung knüpfen oder/und eine Teilnahme verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.

3. Teilnehmerbeitrag

Zahlungsmöglichkeiten:

1. Sie erteilen der DLRG Bezirk Osnabrück e.V. die Ermächtigung zum einmaligen Einzug des Teilnehmerbeitrages.

oder

2. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag auf das Konto der DLRG Bezirk Osnabrück e.V.

IBAN: DE83265515400085154037 BIC: NOLADE21BEB

Mit der Überweisung sind der Name und die Lehrgangsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein.

4. Zusage / Absage von Lehrgangsplätzen

Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar- / Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Die eingegangene Anmeldung wird durch eine E-Mail bestätigt. Sie enthält ggf. einen Hinweis auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Der sich anmeldende Interessent wird in die Teilnehmerliste aufgenommen oder bei bereits vollen Lehrgängen auf eine Warteliste gesetzt. Ist die Teilnehmerzahl erreicht und der Lehrgang ausgebucht, erhalten alle Personen der Warteliste eine Absage. Von Rückfragen bezüglich eingegangener Anmeldungen bitten wir abzusehen!

5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Bei Stornierung der Anmeldung hat eine schriftliche Mitteilung durch den Teilnehmer persönlich zu erfolgen. Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Im Falle einer Abmeldung ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests werden Stornokosten einbehalten: mindestens 50 % der Teilnehmergebühr bei Rücktritt ab Meldeschluss bis einen Tag vor Lehrgangsbeginn und 100 % der Teilnehmergebühr bei Abmeldung ab dem Tag des Lehrgangsbeginns oder im Falle eines Fehlens. Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz.

6. Lehrgangsänderungen

Die Veranstalter behalten sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem im Programm angekündigten Referenten geleitet wird.

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangsbeginn und Veranstaltungsort

Der Lehrgang beginnt grundsätzlich um 09.00 Uhr. Ausnahmen von dieser Regelung sind in den Einzelausschreibungen als ergänzende Hinweise fixiert oder werden mit der Einladung zum Lehrgang mitgeteilt. Der Veranstaltungsort ist in den Lehrgangseinzelausschreibungen angegeben.

2. Unterbringung / Verpflegung

Im Teilnehmerbeitrag ist enthalten:

Seminar-/Lehrgangsteilnahme

Eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen

Entsprechende Verpflegung wie in der Lehrgangsausschreibung angegeben

Unterbringung in entsprechenden zur Verfügung gestellten Räumen mit Sanitären Anlagen/Duschen oder entsprechend der Lehrgangsausschreibung

3. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält für die Teilnahme am gesamten Lehrgang eine Teilnahmebescheinigung. Diese dient vor allem der Vorlage bei der Gliederung. Sich aus der Teilnahme am Lehrgang ergebende Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung sind durch die lizenzgebende Gliederung, zu bescheinigen. Im Falle eines Fehlens bei Teilen des Lehrganges kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung der Ortsgruppe nach Prüfung die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verwehren. Die gezahlte Teilnehmergebühr wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.

4. Foto- und Filmfreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge und Fachtagungen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien. Der Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten/gefilmten Person. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten/gefilmten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

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